Berufliche Eingliederung
Caritas Wallis ist seit 2008 vom Sozialdepartement des Kantons Wallis anerkannt, um Sozialhilfeempfänger, die in Praktika vermittelt werden, zu betreuen und zu beurteilen.
Seit dem Inkrafttreten des Walliser Gesetzes über die Integration und die Sozialhilfe (WISG) führt Caritas Wallis zudem im Auftrag praktische Abklärungen für Sozialhilfeempfänger durch, die im Laden von Caritas Wallis platziert sind.
Seit 2012 ist Caritas Wallis auch von der Dienststelle für Handel und Industrie des Kantons für Praktika von arbeitslosen Personen anerkannt, die von den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) geschickt werden.
Der Caritasverband hat seit 2008 auch ein Mandat von der kantonalen Invalidenversicherungsstelle (IV).
Leistung mit der Unterstützung von Dienststelle für Sozialwesen, für Personen die Sozialhilfe beziehen, in einem Praktikum aufzunehmen und von Walliser Vereinigung der sozialmedizinischen Zentren.